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Allgemeines

Die zur Bewässerung des Grundstückes verbrauchten Trinkwassermengen werden vom Gartenwasserzähler erfasst und bleiben bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt. Dies gilt sowohl für Kunden mit einem zentralen Schmutzwasseranschluss (Kanalisation) als auch für Kunden mit dezentraler Schmutzwasserentsorgung (abflusslose Sammelgrube).

Durch den Gartenwasserzähler verringert sich die von Ihnen zu bezahlende Schmutzwassergebühr. Bitte prüfen Sie, ob die Kosten für den Einbau des Zählers und seiner Vorhaltung durch die Einsparkosten für das abgesetzte Schmutzwasser abgedeckt werden.

Beschaffung, Einbau und Verplombung des Zählers hat der Eigentümer bzw. Kunde des Verbandes auf eigene Kosten zu tragen.

Zählerart & Größe

Es sind Hauswasserzähler für Kaltwasser einzubauen, die der Eichordnung entsprechen. Es können Zähler für waagerechten Einbau oder auch Steigrohrzähler verwendet werden. Der Einbau von Zapfhahn-Wasserzählern wird nur zugelassen, wenn die Frostsicherheit zertifiziert ist und das Zertifikat bei der Verplombung vorgelegt wird.

Einbauvorschriften

Der Gartenwasserzähler ist an einem frostsicheren und zugänglichen Ort innerhalb oder auch in einem Schacht außerhalb des Gebäudes in die Leitung einzubauen. Es ist ebenfalls zugelassen, einen als frostsicher zertifizierten Zähler einzubauen. Die Leitung, in die der Zähler eingebaut wird, darf ausschließlich der Entnahme von Wasser dienen, welches nicht in die zentrale Schmutzwasseranlage oder Sammelgrube eingeleitet wird. Die Ablesung muss im Zuge der Ablesung des Hauptzählers, ohne Mitwirkung „Dritter“ möglich sein.

Abnahme und Kosten

Der eingebaute Gartenwasserzähler ist vom Wasser- und Abwasserverband „Havelland“ kostenpflichtig abnehmen zu lassen. Die Verplombung kostet derzeit 30 EUR je Zähler und ist Vorort per EC-Karte zu entrichten. Die Barzahlung soll nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.

Die Abnahme ist die Voraussetzung für die Anerkennung des Gartenwasserzählers und der Verrechnung der zur Bewässerung verbrauchten Wassermengen bei der Gebührenabrechnung. Eine Abnahme muss nach dem Ersteinbau, Wechsel oder jeweils nach der Eichung/Beglaubigung des Wasserzählers erfolgen.

Austausch des Gartenwasserzählers

Nach Ablauf der Eichfrist haben Sie die Wahl zwischen dem Einbau eines neuen Gartenwasserzählers oder der erneuten Eichung des alten Zählers durch eine staatlich anerkannte Prüfstellung. In der Regel dürfte der Einbau eines neuen Zählers kostengünstiger sein.

Beim Austausch der Gartenwasserzähler ist zwingend darauf zu achten, dass bei Neuverplombung des neuen Gartenwasserzählers der alte und ausgebaute Gartenwasserzähler zwecks Ablesung des Zählerstandes vorgelegt wird. Liegt der bisherige Gartenwasserzähler nicht vor und kann der Zählerstand somit nicht ermittelt werden, ist der Verband berechtigt, die angemeldeten Abzugsmengen nicht anzuerkennen.

Hilfe & Kontakt

Infos zum Gartenwasserzähler:

03321 4485-80