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Allgemeines zur Standrohrvermietung

Für bestimmte Zwecke wie zum Beispiel

  • Baumaßnahmen
  • Bewässerung von Grünanlagen
  • Spülarbeiten

ist es notwendig, Wasser direkt aus dem öffentlichen Netz ohne ortsfeste Anschlüsse zeitweise zu entnehmen. Dazu hält der Verband Standrohre mit Zählereinrichtungen vor, mit denen über vorhandene Hydranten im Trinkwassernetz des Verbandes Trinkwasser entnommen werden kann.

Kaution

Hierbei ist es notwendig, dass am Tage des Vertragsabschlusses und der Mitnahme des Standrohres ein Sicherheitsbetrag (Kaution) in Höhe von 500 EUR in bar oder per EC-Karte hinterlegt werden muss. Die Kaution kann auch vorab per Überweisung an folgende Bankverbindung gezahlt werden:

Bank: DKB
IBAN: DE78 1203 0000 0000 4006 97
Verwendungszweck: Standrohrmiete.

Die Kaution dient dem Verband als Sicherheit bei Verlust oder Beschädigung des Standrohres. Sie wird bei Rückgabe des Standrohres mit den Gebühren verrechnet. Eine Barauszahlung der Kaution ist nicht möglich.

Bitte beachten!

  • Die Vermietung der Standrohre erfolgt in der Geschäftsstelle zu den üblichen Sprechzeiten.
  • Soll ein Standrohr für einen Dritten gemietet werden so ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
  • Sollte das Standrohr beschädigt zurückgegeben werden, hat der Mieter die Kosten der Reparatur zu tragen.

Abnahme und Kosten

Bei Rückgabe des Standrohres sind die Miet- und Verbrauchsgebühren mit folgenden Verrechnungssätzen zu bezahlen.

  • einmalige Grundgebühr für die Ausleihe 50,00 EUR netto/Standrohr
  • Mengengebühr 2,38 EUR/m³ netto
  • Miete 1,50 EUR/Tag netto
  • eventuelle Reparaturleistungen nach Aufwand
  • alle Beträge zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer

Hilfe & Kontakt

Infos zur Standrohrausgabe:

03321 4485-23