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Trinkwassergebühren

Trinkwassergebühr je Kubikmeter

NettoBrutto
1,97 EUR 2,11 EUR

 

  
   

Grundgebühren pro Jahr je Hausanschluss

ZählergrößeGebühr/Jahr 
  Netto Brutto
bis Qn 2,5 / Q3 4 70,00 EUR 74,90 EUR
bis Qn 6 / Q3 10 168,00 EUR 179,76 EUR
bis Qn 10 / Q3 16 280,00 EUR 299,60 EUR
bis Qn 15 / Q3 25 420,00 EUR 449,40 EUR
bis Qn 40 / Q3 63 1.120,00 EUR 1.198,40 EUR
bis Qn 60 / Q3 100 1.680,00 EUR 1.797,60 EUR
bis Qn 150 / Q3 250 4.200,00 EUR 4.494,00 EUR
> Qn 150 / Q3 250 7.000,00 EUR 7.490,00 EUR
  

Schmutzwassergebühren

Schmutzwassergebühr je Kubikmeter

3,91 EUR
 

Grundgebühren pro Jahr je Hausanschluss

Die Grundgebühr bemisst sich nach der Größe des Wasserzählers und beträgt jährlich pro Hausanschluss bei:

ZählergrößeGebühr/Jahr
  Netto = Brutto
      Qn 2,5 / Q3 4 66,00 EUR
>    Qn 6 / Q3 10 158,00 EUR
      Qn 10 / Q3 16 264,00 EUR
      Qn 15 / Q3 25 396,00 EUR
bis Qn 40 / Q3 63 1.056,00 EUR
      Qn 60 / Q3 100 1.584,00 EUR
bis Qn 150 / Q3 250 3.960,00 EUR
>    Qn 150 / Q3 250 6.600,00 EUR
  

Fäkalien

Gültig seit 01.01.2021

1. Fäkalwasser je Kubikmeter: 8,21 EUR
2. Fäkalschlamm je Kubikmeter: 47,86
3. Überschlauch ab dem 7. Meter 0,42 EUR/m
4. Sonderentsorgung gemäß §4 Abs.2 Fäkalgebührensatzung 81,00 EUR

Seit dem 01.01.2012 gilt für alle Grundstücke mit abflussloser Sammelgrube hinsichtlich der Abrechnung der Fäkalwassergebühren der modifizierte Frischwassermaßstab. Die Abrechnung der Fäkalwassergebühren erfolgt somit nach den bezogenen und über eine Messeinrichtung erfassten Wassermengen. Bei Kunden mit dem Trinkwasseranschluss des WAHs entspricht dies der durch den Trinkwasserzähler erfassten Menge. Davon abzusetzende Mengen (etwa für die Gartenbewässerung) sind durch einen geeigneten und vom WAH verplombten Wasserzähler nachzuweisen. Kunden ohne Trinkwasserlieferung durch den WAH sind gehalten, einen Wasserzähler zur Messung der durch den Brunnen bezogenen Wassermenge zu installieren und vom WAH verplomben zu lassen. Die Abrechnung der Fäkalwassergebühren erfolgt dann nach den durch den verblobten Wasserzähler gemessenen Wassermenge. Erfolgt kein Einbau eines Wasserzählers, werden die abzurechnenden Mengen für die Gebührenermittlung geschätzt.

Die Abrechnung der Überschlauchlängen erfolgt seit dem 01.01.2013. Die Berechnung erfolgt ab dem 7. Meter ausgelegter Schlauchlänge.

  

Verwaltungsgebühren

Tarif-Nr. GegenstandPreis in EUR
1.   Abschriften, Kopien und Archivauskünfte  
  a) Abschriften und Kopien (Schwarz/weiß) bis zum Format DIN A3, je Seite 0,50
  b) Abschriften und Kopien (Farbe) bis zum Format DIN A3, je Seite 1,00
  c) je Einsichtname oder Ausleihe von Unterlagen/Akten aus dem Archiv 15,00
2.   Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und dergleichen  
  a) Erteilung einer Genehmigung zur Herstellung oder Änderung eines Trinkwasserhausanschlusses (zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer) 50,00
  b) Erteilung einer Genehmigung zur Herstellung oder Änderung eines Schmutzwasserhausanschlusses 50,00
  c) Bearbeiten eines Antrages zum Betreiben einer abflußlosen Sammelgrube (Neubau, Änderung und dergleichen), je Antrag 30,00
  d) Bearbeiten eines Antrages zum Betreiben einer Kleinkläranlage, je Antrag 30,00
  e) Bearbeiten eines Antrages auf Befreiung/Teilbefreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang Trinkwasser (zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer) 35,00
  f) Bearbeiten eines Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang Schmutzwasser (Kanalisation) 35,00
3.   Erstellung von beantragten Plan- und/oder Bestandsunterlagen  
  a) je Antrag, Bestandsplanauszug im Format DIN A 4 bis DIN A 3 25,00
  b) je Antrag, Bestandsplanauszug im Format größer DIN A 3 bis A 0 35,00
4.   sonstige Leistungen  
  a) Abnahme einer Grundstücksentsorgungsanlage (Schmutzwasserkanalisation) 45,00
  b) Verplombung eines Privatwasserzählers (z.B. Gartenwasserzähler) 30,00
  c) Feststellungen, Gutachten, Besichtigungen, technische Arbeiten, je angefangene halbe Stunde je Mitarbeiter 15,00
  d) Außenarbeiten, je angefangene halbe Arbeitsstunde je Mitarbeiter (einschließlich Wegezeiten von der Dienststelle bzw. von der Baustelle) 20,00
  e) Sperrung der Trinkwasserversorgung, z.B. aufgrund von Zahlungsrückständen oder auf Antrag des Kunden (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) 45,00
  f) Entsperrung der Trinkwasserversorgung auf Antrag des Kunden (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) 45,00
  g) sonstige Auskunftsersuchen Dritter, je angefangene halbe Stunde je Mitarbeiter 15,00

Hinweis: Alle Verwaltungsgebühren, die den Trinkwasserbereich betreffen, verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer

Hilfe & Kontakt

Fragen zu Beitragsbescheiden:

03321 4485-31 oder -60