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Grafik: Gewässerschutz

Selbstverständlich gibt es heute moderne Verfahren, um unerwünschte Stoffe aus dem Wasser zu entfernen.Doch die Wasserversorgungsunternehmen verstehen sich nicht als "Reparaturwerkstatt" mit immer mehr kostenintensiver Aufbereitungstechnik, sondern wollen auch zukünftig möglichst natürliches Trinkwasser kostengünstig an den Kunden abgeben.
Deshalb setzen sich die Wasserversorgungsunternehmen für eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzipes ein: Wer Wasser verschmutzt, soll auch für dessen Reinigung verantwortlich sein.

Unbefriedigend ist an manchen Stellen nach wie vor die Situation bei der Nitratbelastung des Grundwassers. Doch auch hier hat ein Umdenkungsprozess stattgefunden. Zahlreiche Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte haben sich in Arbeitskreisen organisiert, um die Nitratbelastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft zu senken - zum Teil mit sehr großem Erfolg.

Auch in den nächsten Jahren wird dieses Vorsorgeprinzip von großer Bedeutung sein. Denn: Was nicht in die Gewässer gelangt, muss auch nicht aufwendig aus ihnen entfernt werden. Jeder von uns ist dazu verpflichtet, hierfür seinen Beitrag zu leisten.

Jeder einzelne von uns kann die Arbeit der Kläranlagen erleichtern und einen aktiven Beitrag zum Gewässerschutz leisten, indem er beispielsweise auf aggressive Reinigungsmittel verzichtet, Farben, Lacke und Pinselreiniger nicht mit dem Abwasser entsorgt und die Toilette nicht als Abfalleimer missbraucht.

Mit der Einleitung des in der Kläranlage gereinigten Abwassers in die Gewässer endet der Wasserkreislauf.
Das gereinigte Abwasser wird dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt. Die Wasserversorger und Abwasserentsorger haben in Deutschland in den vergangenen Jahren viel für den Gewässerschutz getan. Die Kommunen haben Kläranlagen gebaut oder ausgebaut, und die Abwässer werden heute wesentlich gründlicher gereinigt, als noch vor wenigen Jahren.
Mit dem Ergebnis: Die Wasserqualität in vielen Seen und Flüssen in Deutschland hat sich deutlich verbessert. "Baden erlaubt" gilt wieder für viele Gewässer, die noch vor Jahren als gesundheitlich bedenklich eingestuft worden.

Quelle: BGW