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Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zur Normenkontrollklage gegen die Erhebung gesplitteter Gebühren

Wechselt ein Einrichtungsträger zur Deckung des Herstellungsaufwands von einer Beitragsfinanzierung auf eine reine Gebührenfinanzierung mit unterschiedlichen Gebühren für Beitragszahler und -nichtzahler ("gespaltene" Gebührensätze), darf ein Herstellungsaufwand, für den hy- pothetische Festsetzungsverjährung eingetreten ist, aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht über Benutzungsgebühren gedeckt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Pressemitteilung vom 17.10.2023